Mormann/Wanzek: Duale Ausbildung stärken

Heute stellte die Bundesregierung den Berufsbildungsbericht 2015 vor. Aus diesem Bericht geht hervor, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt für die Jugendlichen leicht verbessert hat. Im Ausbildungsjahr 2013/2014 wurden 522.200 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Dies entspricht zwar einem leichten Rückgang um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, der Rückgang hat sich aber im Vergleich zum Berufsbildungsbericht 2014 verringert. Damals betrug er minus 3,7 Prozent. Jedoch erreichte die Zahl der gemeldeten unbesetzten betrieblichen Ausbildungsstellen mit rund 37.100 (plus 10 Prozent) im langjährigen Vergleich einen neuen Höchststand.

Für Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion, zeichnet  sich damit eine Verstetigung eines Trends ab. „Es wird für die Unternehmen immer schwieriger, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Gerade hier bei uns in Sachsen-Anhalt. Und das obwohl unsere Unternehmen und Betriebe längst die Notwendigkeit von nachhaltiger Ausbildungsarbeit vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels verstanden haben. Das ist besonders für Sachsen-Anhalt besorgniserregend, sind doch die ausbildenden Unternehmen im Mittelstand und Handwerk das Rückgrat unserer Wirtschaft.

Um also  Mittelstand und Handwerk zu stärken, müssen wir in Sachsen-Anhalt dafür Sorge tragen, dass die duale Ausbildung wieder stärker als attraktive und notwendige Ausbildungsmöglichkeit wahrgenommen wird. Dazu ist es einerseits notwendig, die Unternehmen bei der Ausarbeitung und Vermarktung ihrer Berufsausbildung zu unterstützen und andererseits Jugendlichen Informationsplattformen zu bieten, die richtige Vorstellungen zu den einzelnen Ausbildungsberufen vermittelt.“

Starke inhaltliche Positionierung in der SPD Arbeitsgemeinschaft Integration und Vielfalt

Im Jahr 2012 wurde die Arbeitsgemeinschaft Integration und Vielfalt in der SPD neu gegründet. Ziel der AG ist die Thematisierung von allen Fragen, die mittel- und unmittelbar Menschen mit Migrationshintergrund betreffen. Darunter zählt auch die Flüchtlingspolitik, die insbesondere auf unserer letzten Sitzung der AG auf Landesebene besprochen worden ist.

 

Um der Flüchtlingssituation gerecht zu werden haben wir uns neben der dezentralen Wohnungsunterbringung auch auf Mindeststandards bei der sozialen Betreuung verständigt. In diesem Zusammenhang wollen wir durch die Ausgabe von Krankenkassenkarten nicht nur das aktuelle Verwaltungsverfahren vereinfachen, sondern auch die Gesundheitsversorgung insgesamt.

Stärkung der beruflichen Bildung durch Reform des Übergangssystems und Verbesserung der Berufsorientierung

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag der Koalitionsfraktionen „Berufliche Bildung stärken – Fachkräftesicherung umsetzen“ debattiert. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich weiter für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung einzusetzen und darüber hinaus die Durchlässigkeit zwischen den beiden Bildungswegen zu verbessern. „Wenn man für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung werben möchte,  müssen wir die Studien- und Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schulen verbessern bzw. auch erst etablieren“, erklärte Patrick Wanzek, Sprecher für berufliche Bildung der SPD-Landtagsfraktion.

Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber senkt Verwaltungskosten und Verschleppungsgefahr Gefahr bei Krankhe

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung über den Antrag „Krankenkassenkarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber“ debattiert. Danach sollen Vereinbarungen mit den Krankenkassen geschlossen werden, nach denen diese Krankenkassenkarten an Asylsuchende ausgeben und den Verwaltungsaufwand für die Sozialämter übernehmen.

Derzeit müssen Asylsuchenden, wenn sie zum Arzt gehen wollen, erst zum zuständigen Sozial- bzw. Gesundheitsamt fahren und einen Berechtigungsschein beantragen. Oft ist die Arztwahl eingeschränkt. Behandlungen über Akku- und Schmerzbehandlung hinaus müssen gesondert beim Sozialamt beantragt werden.

Wanzek begrüßt die Überarbeitung der Schulentwicklungsplanungsverordnung

Am Dienstag, d. 30. September 2014, hat der Kultusminister Stephan Dorgerloh verkündet, dass es eine Überarbeitung der Schulentwicklungsplanungsverordnung geben wird.

 

Die sogenannte zweite Phase der aktuellen Schulentwicklungsplanung, bei der Grundschulen eine Mindestschülerzahl von 80 ab 2017 vorweisen müssten, wird so nicht umgesetzt. Auch über das Jahr 2017 hinaus soll die Mindestschülerzahl bei den Grundschulen bei 60 Schülern bleiben.

 

 

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