Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber senkt Verwaltungskosten und Verschleppungsgefahr Gefahr bei Krankhe

Veröffentlicht am 12.12.2014 in Landespolitik

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung über den Antrag „Krankenkassenkarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber“ debattiert. Danach sollen Vereinbarungen mit den Krankenkassen geschlossen werden, nach denen diese Krankenkassenkarten an Asylsuchende ausgeben und den Verwaltungsaufwand für die Sozialämter übernehmen.

Derzeit müssen Asylsuchenden, wenn sie zum Arzt gehen wollen, erst zum zuständigen Sozial- bzw. Gesundheitsamt fahren und einen Berechtigungsschein beantragen. Oft ist die Arztwahl eingeschränkt. Behandlungen über Akku- und Schmerzbehandlung hinaus müssen gesondert beim Sozialamt beantragt werden.

„Die Einführung der elektronischen Krankenversicherungskarte hat Vorteile für alle Beteiligten“, sagte Patrick Wanzek, integrationspolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion. „Die Gefahr der Verschleppung von Krankheiten den Asylsuchenden sinkt durch den direkten Zugang zu Ärzten und für die Verwaltungen und Ärzte sinkt der Verwaltungsaufwand.“

Am 28.11.2014 haben die Länder und der Bund eine Vereinbarung über weitere Gespräche über Verbesserungen im Gesundheitsbereich für Asylsuchende getroffen.  Ziel dieser Gespräche ist es auch eine bundeseinheitliche und per Bundesgesetz geregelte Möglichkeit zu finden, die es den Flächenländern, die es wünschen, erlaubt Gesundheitskarten bzw. Krankenkassenkarten an Asylbewerberinnen und Asylbewerber auszureichen. „Eine solche bundeseinheitliche Regelung würden wir natürlich begrüßen“, so Wanzek.

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