Landespolitik
Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben, heute für die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen eingebracht. Erben: „Wir haben als SPD seit langem um die Abschaffung der Beitragserhebung gerungen. Heute, mit diesem Gesetzestext, schaffen wir Tatsachen und erfüllen unser Versprechen. Dabei war es wichtig, einen Stichtag in der Vergangenheit zu wählen und keine Kann-Regelung zuzulassen.“
Die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Silke Schindler, führt dazu aus: „Mit den Bürgerinitiativen im Land haben wir bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eng zusammengearbeitet und einen ausgewogenen Gesetzentwurf gefertigt. Die Forderungen der Bürgerinitiativen und der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden mit dem rückwirkenden Wegfall zum 1. Januar 2020 erfüllt.“
Nach dem Gesetzentwurf können Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen nur noch dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür sind der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und der Eingang der geprüften Schlussrechnung bei der Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten. Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.
Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz und das Kommunalverfassungsgesetz geändert sowie ein Gesetz zum Mehrbelastungsausgleich geschaffen. Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist. Dies erfolgt vorerst durch Erstattung der spitzabgerechneten Beitragsausfälle. Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land ab 2022 pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen. Dieser Betrag orientiert sich an den maximalen Beitragseinnahmen der Kommunen in den vergangenen Jahren.
Der Gesetzentwurf sieht eine Evaluierung zum 1. Januar 2024 vor. Dabei sollen der Mittelbedarf und die Verteilung noch einmal auf den Prüfstand kommen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt führt am heutigen Freitag auf Antrag der SPD-Fraktion eine Aktuelle Debatte unter der Überschrift „Konsens der Demokratinnen und Demokraten bewahren – parlamentarische Demokratie in Deutschland nach der gescheiterten Regierungsbildung in Thüringen“ durch. In der Debatte erinnerte die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle an die Forderung des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD in Berlin, dass Regierungsbildungen und politische Mehrheiten nicht durch die Stimmen der AfD zustande kommen dürfen. Pähle: „Genau diese Botschaft hätten wir heute gerne auch hier – gemeinsam mit den Koalitionspartnern – als Antrag vorgelegt. Leider war das nicht möglich. Wir verpassen so die Chance, gemeinsam ein Signal nach Erfurt zu schicken und den demokratischen Parteien dort für eine konstruktive Lösung den Rücken zu stärken.“
Die Rede im Wortlaut:
Das ist heute ein denkwürdiger Tag: Wir haben im vorangegangen Tagesordnungspunkt mit der Änderung der Landesverfassung gerade sehr deutlich demonstriert, was das heißt: „Konsens der Demokratinnen und Demokraten“. Wir haben den Menschen in unserem Land – und ja, auch uns selbst – deutlich vor Augen geführt, dass es für demokratische Parteien über alle sonstigen Unterschiede hinweg eine gemeinsame Wertebasis gibt.
Und mehr noch: Wir können diesen Konsens, der Grundlage allen staatlichen Handelns ist, nicht nur bewahren – wir können ihn auch weiterentwickeln. Wir können ihn anpassen an die Erfordernisse und Herausforderungen unserer Zeit, und das haben wir heute getan.
Und wir haben damit noch etwas sehr Wichtiges herausgestellt: Demokratie ist nicht bloß Form. Demokratie ist Inhalt. Es geht eben nicht nur darum, in demokratischen Wahlen zu ermitteln, wer Mehrheit ist und wer Minderheit. Es kommt auch darauf an, welche Politik man mit dieser Mehrheit umsetzt. Dafür legt die Verfassung Grundwerte, Ziele und Grenzen staatlichen Handelns fest. Sie sind die inhaltlichen Leitplanken demokratischer Politik, und wir haben heute für Sachsen-Anhalt einige neue, moderne Leitplanken eingezogen. Dafür danke ich an dieser Stelle noch einmal allen, die daran mitgewirkt haben.
Es gibt noch eine weitere Leitplanke. Sie ist die allerwichtigste, auch wenn sie mit diesem Wortlaut in keiner Verfassung steht. Sie heißt: Man darf den Gegnern der Demokratie keine Macht geben.
Das ist die fundamentale Lehre aus dem Ende der Weimarer Republik und aus der Machtübergabe an die Nationalsozialisten. Und das ist der Grund, warum es für die Wahl des Ministerpräsidenten im Thüringer Landtag am 5. Februar keine andere Bewertung geben kann als die von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Diese Wahl war „ein unverzeihlicher Fehler“.
Die Entscheidung von FDP und CDU, einen FDP-Kandidaten mit den Stimmen der AfD ins Amt zu bringen, hätte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Landesregierung ins Amt gebracht, die von Feinden unserer Demokratie abhängig gewesen wäre. Denn machen wir uns doch nichts vor: Wer einen Ministerpräsidenten wählt, der hat auch politische Erwartungen.
Und damit hätte die AfD in Thüringen zumindest indirekt Einfluss auf die Regierungspolitik gewonnen.
Der Landtag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, d. 27.02.2020, erneut über die Krankenhauslandschaft und die geforderte Spezialisierung und Schwerpunktsetzung debattiert. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe, dazu: „Dem beschlossenen Krankenhausplan zugrunde liegen gemeinsam erarbeitete Rahmenvorgaben – 80 Seiten – zugrunde, die sehr detailliert demographische und regionale Aspekte und Planungsziele der Versorgung beschreiben. Krankenhausgesetz, Rahmenplan und Krankenhausplan zeigen eine bedarfsgerechte, flächendeckende und umfassende Versorgung sowie die geforderte Spezialisierung und Schwerpunktsetzung bereits auf.“
Für die Umsetzung dessen muss der Investitionsstau an den Krankenhäusern reduziert werden. Späthe weiter: „Wir wollen keine Förderung mit der Gießkanne. Wir wollen ein Kreditprogramm, dass es ermöglicht, auch unter den Rahmenbedingungen des zu beschließenden Haushalts auf Grundlage des gemeinsam beschlossenen Krankenhausplans Strukturen weiter zu entwickeln.“
Der Landtag hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz debattiert. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe, erklärte dazu: „Natürlich gehören Kinderrechte ins Grundgesetz, denn die Rechte von Kindern haben für uns Verfassungsrang. Das ist im aktuellen Koalitionsvertrag im Bund auch so vereinbart. Ich freue mich, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gestern den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegt hat. Bis Ende des Jahres soll eine abgestimmte Formulierung vorliegen und dann die Grundgesetzänderung vorgenommen werden.“
Späthe weiter: „Kinder verdienen einen besonderen Schutz, und wir müssen auf ihre Belange Rücksicht und Einfluss nehmen. Trotz aller Fortschritte und Bemühungen bleibt dennoch einiges zu tun, wenn viele Kinder in Armut leben. Ich freue mich daher, dass Malu Dreyer gestern das sozialdemokratische Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgestellt hat. Statt vieler Einzelleistungen soll es eine Kindergrundsicherung geben.“
Erste Eckpunkte der SPD für eine Kindergrundsicherung sind:
· flächendeckende gute und beitragsfreie Kitas, kostenlose Ganztagsangebote für Schulkinder und freie Fahrt mit Bus und Bahn im Nahverkehr für alle Kinder
· ein Teilhabekonto in Form einer Kinderkarte. Jedes Kind soll monatlich 30 Euro für den Sportverein, die Musikschule oder das Schwimmbad zur Verfügung haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern
· Statt Einzelleistungen soll es gestaffelt nach Einkommenssituation der Eltern, Familienleistungen geben. Der monatliche Basisbetrag soll bei 250 Euro liegen und der Höchstbetrag sich nach dem Alter der Kinder richten: 400 Euro für unter Sechsjährige, 458 Euro im Alter von sechs bis 13 Jahren und 478 Euro für Kinder ab 14 Jahr
Die Koalitionsfraktionen haben heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht. Sachsen-Anhalt erhält vom Bund rund 140 Millionen Euro zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung, zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe, erklärte bei der Einbringung: „Wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, egal wo sie herkommen, wo sie leben oder welche Herkunft ihre Eltern haben. Daher brauchen wir gute Rahmenbedingungen und gute Kitas mit gut ausgebildetem Personal. Mit dem Gute-Kita-Gesetz setzen wir viele Dinge für gute Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt um.“
Erstens: Beitragsentlastung der Eltern ab 1.1.2020
Wir bauen die Gebührenfreiheit weiter aus! Schon seit der letzten KiFöG-Novellierung zum 1.1.2019 müssen Eltern nur noch für das älteste Kind Kostenbeiträge zahlen, wenn ihre Kinder in Krippe und/oder Kita betreut werden. Hortkinder konnten noch nicht berücksichtigt werden. Das soll sich ab dem 1.1.2020 ändern! Auch die Beiträge für das älteste Nichtschulkind sollen entfallen, wenn ein Geschwisterkind den Hort besucht. Eltern, die Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch haben, sind bereits seit dem 1.8.2019 beitragsfrei gestellt.
Zweitens: Schulgeldfreiheit und Fachkräfteoffensive
Wir befreien angehende Erzieherinnen und Erzieher vom Schulgeld und das rückwirkend zum 1.8.2019. In den nächsten Jahren werden viele Fachkräfte in den Krippen und Kitas benötigt. Wir werden daher eine praxisintegrierte und vergütete ErzieherInnenausbildung auf den Weg bringen. Das sind 320 Ausbildungsplätze für junge ErzieherInnen. Für QuereinsteigerInnen wird ab 2020 die Vergütung für das 600-stündige Vorpraktikum für drei Jahrgänge übernommen.
Drittens: Kitas mit besonderen Öffnungszeiten:
In vielen Berufen mit längeren Arbeitszeiten oder im Schichtdienst stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden daher Kitas mit besonderen Öffnungszeiten fördern. Kitas, die vor 6 Uhr morgens und bis nach 21 Uhr abends sowie an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, werden mit einer Festbetragsförderung für Fachkraft-Stunden ab dem 1.1.2020 unterstützt.
Viertens: Fachkräfte für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen und pädagogische Beratung
Kitas mit besonderen Bedarfen und pädagogischen Herausforderungen erhalten ab 2020 weitere 37 pädagogische Fachkräfte. Bis 2022 soll es darüber hinaus zwei pädagogische FachberaterInnen pro Landkreis oder kreisfreie Stadt geben, welche die pädagogische Qualität in den Einrichtungen begleiten, bei besonderen pädagogischen Herausforderungen unterstützen und bei der Erarbeitung von Konzepten beraten.
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