Späthe: „Natürlich gehören Kinderrechte ins Grundgesetz“

Veröffentlicht am 21.11.2019 in Landespolitik

Der Landtag hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz debattiert. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe, erklärte dazu: „Natürlich gehören Kinderrechte ins Grundgesetz, denn die Rechte von Kindern haben für uns Verfassungsrang. Das ist im aktuellen Koalitionsvertrag im Bund auch so vereinbart. Ich freue mich, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gestern den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegt hat. Bis Ende des Jahres soll eine abgestimmte Formulierung vorliegen und dann die Grundgesetzänderung vorgenommen werden.“

Späthe weiter: „Kinder verdienen einen besonderen Schutz, und wir müssen auf ihre Belange Rücksicht und Einfluss nehmen. Trotz aller Fortschritte und Bemühungen bleibt dennoch einiges zu tun, wenn viele Kinder in Armut leben. Ich freue mich daher, dass Malu Dreyer gestern das sozialdemokratische Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgestellt hat. Statt vieler Einzelleistungen soll es eine Kindergrundsicherung geben.“

Erste Eckpunkte der SPD für eine Kindergrundsicherung sind:

· flächendeckende gute und beitragsfreie Kitas, kostenlose Ganztagsangebote für Schulkinder und freie Fahrt mit Bus und Bahn im Nahverkehr für alle Kinder

· ein Teilhabekonto in Form einer Kinderkarte. Jedes Kind soll monatlich 30 Euro für den Sportverein, die Musikschule oder das Schwimmbad zur Verfügung haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern

· Statt Einzelleistungen soll es gestaffelt nach Einkommenssituation der Eltern, Familienleistungen geben. Der monatliche Basisbetrag soll bei 250 Euro liegen und der Höchstbetrag sich nach dem Alter der Kinder richten: 400 Euro für unter Sechsjährige, 458 Euro im Alter von sechs bis 13 Jahren und 478 Euro für Kinder ab 14 Jahr

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