SPD-Kreisverband fordert Abschaffung der Opt-Out-Regelung

Veröffentlicht am 27.08.2019 in Gesundheit

Auf ihrer Mitgliedervollversammlung am 23.08.2019 diskutierten die anwesenden Mitglieder der SPD Saalekreis über den Antrag des SPD- Ortsvereins Schkopau, der eine Abschaffung der Opt-Out-Regelung im Gesundheitswesen fordert. Dieser Antrag wurde nach einer längeren Diskussion mit großer Mehrheit angenommen und der Antrag als Arbeitsauftrag an die SPD- Bundestagsfraktion und an die SPD-Landtagsfraktion weitergeleitet.

Das Arbeitszeitgesetz wurde im Jahr 1994 verabschiedet, um Arbeitnehmern ausreichende Ruhezeiten zu ermöglichen. Im Jahr 2003 verschärfte der Europäische Gerichtshof den Effekt des Gesetzes auf das deutsche Gesundheitswesen, indem er klarstellte, dass der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit gehöre und nicht zur Ruhezeit. Es dauerte allerdings bis zum Jahr 2017, bis diese Regelungen in Deutschland angewendet wurden.

Für viele Krankenhäuser können die Auswirkungen des so konkretisierten Arbeitszeitgesetzes problematisch sein – insbesondere in Zeiten eines Ärztemangels. Die Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, die Vorgaben des Gesetzes durch eine sogenannte Opt-out-Erklärung zu umgehen. Diese ermöglicht es den Krankenhäusern, dass Ärzte über die eigentlichen gesetzlichen Höchstgrenzen von werktäglich acht Stunden beziehungsweise 48 Stunden pro Woche hinaus arbeiten, sofern dies in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt ist.

Hintergrund zur Opt-Out-Regelung:

Damit scheint die Opt-out-Erklärungen sicherlich zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes bei Ärztemangel erforderlich zu sein. Jedoch ist aus den Krankenhäusern zu hören, dass diese Erklärung zusätzlich eine Möglichkeit für die Klinikbetreiber ist, Kosten zu senken, da so ärztliche Stellen eingespart werden können und die entsprechenden Lohnnebenkosten wegfallen. Wochenarbeitszeiten von um die 60 Stunden sind keine Ausnahme mehr, sondern die Regel. Eine Mitgliederbefragung des Marburger Bundes im Jahr 2010 ergab, dass rund ein Drittel der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern 60 bis 79 Stunden pro Woche arbeitet.

Zwar müssen die Ärzte die Opt-out-Erklärung selbst zusätzlich zum Arbeitsvertrag unterschreiben und zustimmen, doch viele vor allem Berufsanfänger befürchten Nachteile für ihre weitere berufliche Weiterbildung und fühlen sich unter Druck gesetzt, die Erklärung zu unterschreiben.

Viele vor allem junge Ärzte wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.

Solange es für manche Klinikbetreiber einfacher und finanziell besser ist, mit der Opt-out-Regelung den Klinikbetrieb aufrecht zu erhalten, anstatt sich über andere Schichtmöglichkeiten oder der Einstellung von mehr Personal Gedanken zu machen, wird es keine wirkliche Bewegung in diesem Bereich geben. Es muss daher vom Gesetzgeber verhindert werden, dass eine Regelung, die für eine Ausnahmesituation gedacht war, weiterhin als Regelfall Anwendung findet.

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