AfD scheitert zum dritten Mal mit dem Versuch das Netzwerk Weltoffener Saalekreis abzuschaffen

Veröffentlicht am 20.10.2022 in Kommunalpolitik

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Jedes Jahr wieder stellt die AfD im Kreistag den Antrag, dass Netzwerk Weltoffener Saalekreis abzuschaffen. So auch in diesem Jahr. Nachdem Herr Dr. Tillschneider das Netzwerk Weltoffener Saalekreis aus seiner ideologischen Sicht beschrieben hat, hat das Patrick Wanzek, Mitglied im Jugendhilfeausschuss versucht, sachlich zu erklären, um was es bei dem Netzwerk Weltoffener Saalekreis handelt:

„Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert über „Demokratie leben!“ seit 2015 das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie, für Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus. Seit 2015 wird das Netzwerk aus der Programmsäule „Partnerschaft für Demokratie“ vom Bundesprogramm „Demokratie leben“ im Landkreis Saalekreis mit aktuell 125.000€ im Jahr gefördert. Die Förderung wird mit wird mit einer Kofinanzierung von 5.000€ durch den Landkreis und ab 2018 mit zusätzlich 10.000€ aus dem Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen- Anhalt ergänzt.

Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialorten Tätige, Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure.

Förderschwerpunkte sind:

-              Demokratieförderung

-              Vielfaltgestaltung

-              Extremismusprävention

Das Netzwerk Weltoffener Saalekreis unterstütz hierbei, im Rahmen der genannten Förderschwerpunkte, Aktivitäten und Projektmaßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, die helfen, demokratisches und weltoffenes Miteinander, gesellschaftliche Teilhabe sowie Akzeptanz einer vielfältigen Alltagskultur zu fördern. Dazu erhalten Vereine und andere gemeinnützige Organisationen auf Antrag finanzielle Unterstützung.

Wie sie alle lesen konnten, wurden so in den letzten 10 Jahre 200 Projekte von 60 Vereinen bzw. gemeinnützigen Organisationen gefördert. Dieses Jahr unter anderem:

- Vom Paritätischen der digitale Stolpersteinrundgang und eine Aktion zum 1. Freiwilligentag des Landkreises.

- Von der Aktionsgesellschaft artes mobiles e.V. das Projekt „Bruchlandvogel“ – Workshopreihe zur Erarbeitung eines Musiktheaterprojekts in Leuna

- Vom Gleichlaufschwankung e.V. die Schraplauer die Demokratietage – Friedliche Revolution, Mauerfall und Nachwendzeit

- Vom Nest e.V. der Workshop „Kein Platz für Hass & Diskriminierung! – Aufklärung & Handlungsstrategien zu Hate Speech & Fake News“

Das Netzwerk Weltoffener Saalekreis bietet den Akteuren Unterstützung zur Vernetzung, Projektbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit und andere Hilfestellung. Unser Jugendamt wirkt neben der Antragsstellung und Verwaltung der Mittel an der inhaltlichen Entwicklung des Programms mit.

Im Übrigen ist das Jugendamt durch §14 SGB VIII ja verpflichtet Angebote im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu ermöglichen. Ein Bereich hierbei ist die Gewaltprävention. Diese wird in verschiedene Unterpunkte wie die politisch motivierte Gewalt nochmals untergliedert. Wie wir aus der Forschung wissen, ist die überwiegende Mehrheit der jungen Menschen, die sich in politisch-weltanschaulichen geprägten Gruppen und Jugendszenen bewegt, gewaltfrei und demokratisch orientiert. Einige junge Menschen wenden sich jedoch politisch bzw. weltanschaulichen Strömungen zu, die durch Gewaltbereitschaft oder Gewalttätigkeit nicht nur die Sicherheitsbehörden alarmiert, sondern auch gesellschaftlich in unterschiedlicher Weise Besorgnis auslöst. Dazu gehören:

-              Islamismus

-              Rechtsextremismus

-              Linke Militanz

Unser Jugendamt nutzt das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ um Projekte zum Thema gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Toleranzförderung in unserem Landkreis zu fördern. Das Bundesprogramm ist somit auch ein Baustein des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gem. §14 SGB VIII.“

Der Antrag der AfD wurde abgelehnt. Nur die AfD stimmt für ihren Antrag.

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