Späthe: Touristische Erschließung des Geiseltalsees darf nicht an ministerialem Zuständigkeitswirrwar scheitern

Veröffentlicht am 19.10.2012 in Pressemitteilungen

Der Geiseltalsee ist ein schönes Naherholungsgebiet, das Besucher von nah und fern zur Nutzung als Wassersportparadies einlädt. Das ist mittlerweile erlaubt. Der See ist sicher. Das hat jetzt auch das Land bestätigt, genauer gesagt, das für Bergrecht zuständige Wirtschaftsministerium. Anlieger dürfen, soweit vorhanden, den See mit Ruder- oder Tretbooten befahren. So weit so gut.

Damit auf dem See aber Boote an Touristen ausgeliehen werden können, bedarf es einer Genehmigung der oberen Verkehrsbehörde im Verantwortungsbereich des Verkehrsministeriums. Sie muss die Erlaubnis eines Ruder- und Tretbootverleihs erteilen. Die obere Wasserbehörde in Verantwortungsbereich des Umweltministeriums sieht das wiederum anders. Hier beharren die Beamten darauf, dass der See nur unter Bergrecht stehe. Dafür ist das Verkehrsministerium jedoch nicht zuständig, die Folge: die Anträge werden nicht entscheiden. „Ein absurder und unhaltbarer Zustand“, wie Dr. Verena Späthe, zuständige SPD-Wahlkreisabgeordnete findet. „Das ist doch ein Stück aus dem Tollhaus!“

Sie hat daher im Landtag die drei zuständigen Minister (Wolff, Aikens, Webel) gefragt, wie sie die Situation lösen wollen. „Es kann doch nicht sein, dass die touristische Erschließung des Geiseltalsees an einem ministerialen Zuständigkeitswirrwar scheitert“, so Späthe. „Hier werden Projekte verzögert, die für die Entwicklung der Region wichtig sind.“

Verkehrsminister Webel verwies im Landtag auf die schwere Rechtslage, sagte aber gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Wolff eine Lösung in naher Zukunft zu. „Wir werden sie beim Wort nehmen und immer wieder nachfragen“, erklärte Verena Späthe. „Die Menschen am Geiseltalsee warten – ich hoffe, nicht mehr zu lange!“

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