SPD Saalekreis

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SPD-Antrag zur Schulsozialarbeit findet Mehrheit

Veröffentlicht am 07.07.2022 in Kommunalpolitik

copyright: jens-schlueter.com

Auf seiner Sitzung am 06.07.2022 stimmte eine Mehrheit dem Antrag der SPD zur Schulsozialarbeit zu.

"Gute Nachrichten für das Burggymnasium Wettin, die Grundschule “Astrid Lindgren“ Schkopau, Grundschule Schmon Grundschule “Am Mühlberg“ Hohenturm und Grundschule “Geschwister Scholl“ Mücheln," reagierte Patrick Wanzek, Mitglied des Jugendhilfeausschusses, auf das Abstimmungsergebnis, "nun kann in den kommenden zwei Schuljahren Schulsozialarbeit in diesen Schulen stattfinden."

Patrick Wanzek betonte in seiner Rede die Wichtigkeit von Schulsozialarbeit und die Notwendigkeit den Antrag in der aktuellen Kreistagssitzung zu entscheinden, damit die Träger und die betroffenen Schulsozialarbeiter/innen, deren Arbeitsverträge am 31.07.2022 auslaufen, Planungssicherheit bekommen.

Hier die gesamte Rede. (Es gilt das gesprochenen Wort):

Anrede,

nach dem dieser Antrag in vier Ausschüssen konstruktiv diskutiert und jeweils eine Mehrheit gefunden hat, müssen wir nun heute hier im Kreistag die endgültige Entscheidung treffen:

Wir müssen entscheiden, ob wir das Resultat der intensiven Arbeit des Jugendamtes und die stundenlangen Diskussionen im Jugendhilfeausschuss, welche zu einer Prioritätenliste führten, ernst nehmen oder, ob wir es hinnehmen, dass eine Landesjury 1/6 unserer Prioritätenliste ignoriert und wir die betroffenen fünf Schulen hinten runterfallen lassen.

Ich weiß, dass einige Anwesende diesen Antrag gerne vertagt sehen würden, aber diesen Antrag können wir nicht vertagen. Wir müssen heute eine Entscheidung treffen. Denn die Arbeitsverträge der betroffenen Schulsozialarbeiterinnen laufen zum Ende diesen Monat aus. Sie müssen heute erfahren, ob sie sich eine neue Anstellung suchen müssen oder, ob sie auch ab dem 1. August an ihrer aktuellen Schule bleiben können.

Auch die Träger brauchen Planungssicherheit für die Zeit ab dem 1. August genauso wie die Schulen, ob am Burggymnasium Wettin, der Grundschule Schmon, der Grundschule „Astrid Lindgren“ in Schkopau, der Grundschule „Geschwister Scholl“ in Mücheln und der Grundschule „Am Mühlberg“ in Hohenturm Schulsozialarbeit stattfinden wird oder nicht.

Doch lassen mich noch einmal zusammenfassen, was Schulsozialarbeit im besten Fall ist.

Schulsozialarbeit

  • hilft Schulabbrüche zu verhindern
  • reduziert Gewalt und Mobbing
  • stärkt die Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
  • gewinnt vielfältige Kooperationspartnerinnen und -partner
  • verbessert das Schulklima und das Schulimage
  • fördert die Schulentwicklung
  • unterstützt beim Aufbau einer wertschätzenden Team-, Feedback- und Fehlerkultur
  • ermöglicht die Öffnung von Schulen in den Sozialraum
  • unterstützt Schulen dabei, ihren Schutzauftrag adäquat und sensibel wahrzunehmen.

Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sind für die Schülerinnen und Schüler Vertrauenspersonen, von denen sie ganzheitlich gesehen und entsprechend gefördert werden.

Eltern und Sorgeberechtigte werden durch Schulsozialarbeiterinnen und – arbeiter besser erreicht, über Hilfsmöglichkeiten vor Ort informiert und in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt.

Die Lehrerschaft wird wiederum unterstützt und entlastet sowie bei der Erweiterung ihrer Kommunikations- und Konfliktkompetenzen beratend begleitet.

Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter erkennen Schieflagen und können entweder selbst präventiv tätig werden oder entsprechende Maßnahmen und Hilfsangebote einleiten bzw. vermitteln.

Jeder der hier jedes Jahr aufs Neue über das Haushaltsvolumen des Jugendamtes meckert, sollte bedenken: jeden Euro, den wir jetzt in präventive Maßnahmen stecken, spart uns hintenraus weit mehr Geld.

Somit sind wir auch schon bei der Finanzierung dieser insgesamt 4 Vollzeitäquivalente aus unserem Antrag. Lassen Sie mich aber erst einmal eine Mähr richtigstellen: Schulsozialarbeit ist für uns als Landkreis keine freiwillige Leistung. In § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 13a SGB VIII ist Schulsozialarbeit ganz klar als Aufgabe der Jugendhilfe definiert. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis. Zwar wird in §13a SGB VIII die Möglichkeit eröffnet, dass das Land weitergehende bzw. andere Reglungen treffen könne, dass macht Sachsen-Anhalt aber nicht. In §1 Abs. 4b des Schulgesetzes wird nur geregelt, dass Schulen mit den Trägern der Schulsozialarbeit kooperieren sollen. Somit ist es Rechtsauffassung des Landes, wie die Ministerin Feußner es auch im Landtag am 21. Juni sagte, dass Schulsozialarbeit Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte sei und das Land mit dem ESF-Programm „Schulerfolg sichern!“ die Kommunen unterstützt.

Anrede,

wie sie wissen, haben wir im letzten Kreistag für die Schuljahre 2022/23 und 23/24 1.057.000€ für Schulsozialarbeit geblockt, weil es damals noch vom Land hieß, dass wir die 30 Stellen, die wir über das ESF-Programm bekommen, zu 20% mitfinanzieren sollten. Grund war, dass die EU- Förderung von 80% auf 60% sinkt und, dass das Land weiterhin sich nur mit 20% beteiligen wollte. Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion haben aber die Koalitionsfraktionen mit dem Landeshaushalt beschlossen, dass für die kommenden zwei Jahre, die Landkreis sich nicht beteiligen müssen, sondern dass doch das Land die fehlende Finanzierung übernimmt. Somit sind die von uns geblockten Mittel frei.

Meine Fraktion schlägt nun vor, einen Teil dieser Mittel (600.000€) dafür zu nutzen, um die 4 VzÄ für die 5 besagten Schulen zu nutzen. Da wir die Haushaltssituation kennen, waren wir nicht so vermessen, alles Geld verplanen zu wollen und haben auch nicht 5 VzÄ beantragt. Außerdem verrate ich Ihnen ein Geheimnis: Ich habe die benötigten Mittel großzügig nach oben aufgerundet, damit mögliche Tarifsteigerungen berücksichtigt sind.

Natürlich ist meine Fraktion für jede Mögliche Gegenfinanzierung offen und erwartet auch von der Verwaltung, dass sie alle Möglichkeiten ausschöpft. Eins vorweg. Am Ende werden wir nicht die gesamte Summe selbst zahlen müssen.

Wie sie wissen, werden die durch ESF-Mittel geförderte Stellen ab dem 1. August bei uns im Landkreis von 31 auf 30 sinken. Ein Schicksaal, dass wir mit 10 weiteren Kreisen teilen. Doch auch hier haben die Koalitionsfraktionen im Landtag eingegriffen und die wegfallende Stelle wird über 100% Landesgeld nun doch finanziert und unterliegt auch nicht den ESF-Förderregeln. Unser Fraktionsvorsitzender hat daher schon klargestellt, dass diese durch das Land finanzierte Stelle natürlich zur Gegenfinanzierung herangezogen werden soll und muss.

Auch anderen Möglichkeiten der Gegenfinanzierung verschließen wir uns nicht, daher wurde der Antrag nach den Diskussionen im Kreisausschuss auch modifiziert. Was war passiert? Die Ministerin für Bildung hat in der Regierungsbefragung am 21.06. im Landtag das Sammeln von nicht verwendeten ESF-Stellen in den jeweiligen Landkreisen zur Schaffung neuer ESF-Stellen als Möglichkeit benannt, was bisher gegenüber den Jugendämtern immer verneint wurde. Natürlich muss unsere Verwaltung dies prüfen, aber die Ministerin hat auch das Verfahren genannt, nachzulesen auf den Seiten 10 und 15f. des Stenografischen Berichtes 8/22: Der Landkreis muss feststellen, ob Stellenanteile nicht verwendet worden sind, und muss dann einen Antrag stellen, dass man diese zu neuen Stellen zusammenfassen möchte, woraufhin die Landesjury dann erneut beraten muss, welcher Träger für welche Schule den Zuschlag bekommt. Laut der Ministerin soll dann die Prioritätenliste der Landkreise abgearbeitet werden.

Nach der aktuelle Bewilligungsliste der Landesjury für den Saalekreis sind bei unseren 30 VZÄ nur 0,025 VzÄ von vornherein nicht genutzt, weil für die Sekundarschule in Teutschenthal nur eine 0,975 VzÄ beantragt wurde. Das heißt, erst nach dem 1. August kann unsere Verwaltung bei den Trägern abfragen, ob entgegen der bewilligten vollen Stellen doch weniger verwendet werden. Sie sehen, dass wird ein längerer Prozess, der nicht eben mal in den Sommerferien abgearbeitet werden kann. Entgegen anders lautender Argumentation braucht es auch keinen politischen Druck auf das Ministerium z.B. durch Vertagen dieses Beschlusses. Wenn endlich die Richtlinie da ist, handelt es sich um ein reines Verwaltungshandeln, dass umgesetzt werden muss, ansonsten würde sich die Ministerin angreifbar machen.

Somit sind wir wieder am Anfang meiner Rede: Wir müssen heute diesen Antrag entscheiden und ich bitte Sie ihm zuzustimmen und den betroffenen Schulsozialarbeiterinnen - da hinten im Raum - und den Trägern das politische Zeichen zugeben, dass wir an den 5 benannten Schulen Schulsozialarbeit wollen und fördern werden.

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