SPD Saalekreis

SPD Saalekreis

Initiative Bildung Demokratie Verantwortung – 2. Beratung Dieskauer Schloss

Veröffentlicht am 30.08.2012 in Kreisverband

Diskussionen zu Bildungsreformansätzen, wie Erwachsenenbildung als Garant für Vollbeschäftigung und der damit verbundenen Absicherung des eigenen Lebensunterhaltes, stehen nicht wirklich in diesem Zusammenhang im Mittelpunkt öffentlicher Diskussion. Es ist eine von vielen Leerstellen in unserem Selbstverständnis.

Eines wird mittlerweile verstärkt wahrgenommen. Die Bedeutsamkeit der frühkindlichen Entwicklung und die weitere Reform des Bildungsweges von Anbeginn bis in die Schulformen des jeweiligen Bundeslandes sind zum Streitthema geworden. Hier hat selbst die Geschichte der alten Bundesrepublik einen Scheideweg erreicht. Die Institutionen sind in Bewegung geraten. Nichts scheint mehr sicher vor der Infragestellung und doch sind es gerade Fragen nach der Qualität von Bildung, die auf eine Absicherung des bleibenden Wohls unserer Kinder abzielen.

Impulsiv und nah an den Konflikten der alltäglichen Grenzen von Betreuung und Organisation der einfachsten Abläufe im Bildungssystem, haben Sozialdemokraten aus dem Saalekreis mit der Initiative Bildung Demokratie Verantwortung einen unkonventionellen offenen Gesprächskreis eröffnet. In der zweiten Beratung werden Themen wieder herausgestellt, die immer nur weitere Impulse unterstützen können.

Gespräche im Vorgriff Ausgehend von unserem ersten Treffen der Initiative wurden zwei Themen nochmals aufgegriffen. Da ist zum einen der Begriff der Qualitätshandbücher und zum anderen das Vorhaben 'Handhabung von Kinderphilosophie'. Beide Themen ergaben sich aus dem Diskussionsrahmen: Wo entwickeln sich unsere Kindergärten hin. Zu einer Voraussetzung sollte man sich verständigen. Die Entwicklung der KITA und die Schulentwicklung werden sich weiter wechselseitig beeinflussen. Eltern haben nicht nur ein Interesse, dass ihre Kinder mit 6 bzw. 7 Jahren bestens auf die Schule vorbereitet werden. Die Schule soll begonnene Fortschritte der kindlichen Entfaltung, dem europäischen Vergleich standhaltend, auch fortsetzen können. Diese Ansprüche lassen sich nur gemeinsam mit Bildungseinrichtung und Eltern im öffentlichen Dialog verwirklichen. In der Betreuung von Kindern hat sich seit geraumer Zeit bundesweit ein Instrument bewährt, dass der Qualitätshandbücher. Die aus der Praxis anderer Arbeitsbereiche stammenden Arbeitsbücher halten Merkmale, Zielstellungen und Standards einer Kindereinrichtung fest. Sie dienen der Kindereinrichtung zugleich als Maßstab für die eigene Arbeit. Andererseits gibt ein spezifisches Leistungsprofil nach außen Auskunft über die Bewertung der Arbeit für und mit Kindern. Es kommt dabei nicht darauf an einer Einrichtung ein Siegel aufzudrücken. Ziel ist es diese Maßstäbe zum einen als Ergebnis bereits entwickelter Leistungsfähigkeit aufstellen zu können. Daraus lassen sich wiederum weitere Impulse für die Fortentwicklung der jeweiligen Einrichtung ergreifen. Quelle hierzu kann das bewährte Programm 'Bildung elementar' sein. Dieses Programm wird zur Zeit durch die Martin-Luther-Universität überarbeitet. Sobald es zur Verfügung steht, werden wir es als weitere Grundlage unserer Diskussion zur Entwicklung der KITA's mit einbeziehen. Damit im Zusammenhang können wir auch das Thema der Qualitätshandbücher neu diskutieren. (Links zu Qualitätshandbüchern, Auswahl zufällig: http://www.horgenzell.de/fileadmin/horgenzell/pdf/Kindergarten/QHB_I__Kappel01-12_.pdf http://www.kiga-viehhausen.de/konzeption.pdf http://www.graz.at/cms/dokumente/10095171_739049/5131fe9f/Qualitaetshandbuch_KIBET.pdf ) Thematisch anders gelagert ist die Hinwendung zur 'Kinderphilosophie'. Hier wird eine komplexe aber zugleich praktische Methode der pädagogischen Arbeit in der KITA und Schule aufgegriffen. Was kann man darunter verstehen? Es geht nicht vordergründig darum philosophische Fragestellungen als Inhalte von Wissen auf kindlicher Ebene zu vermitteln. Vielmehr soll dem Denken und der Wahrnehmung überhaupt 'auf die Sprünge geholfen' werden. Als besonders wichtig erscheint uns die Wiedererkennung und Zeitfolge in den Folgejahren bis in die Schulentwicklung hinein zu sein. Erzieherinnen, Lehrer und Eltern sollten sich über eine solche Methode auch verständigen, damit Erreichtes nicht verloren geht bzw. da es bei den Kindern und Jugendlichen sich über Jahre hinaus erst als Eigenwert der Persönlichkeit verfestigen kann. Die Hinwendung zur Kinderphilosophie hat in der praktischen Ausübung in der KITA seit 10 Jahren an Bedeutung gewonnen. Im Folgenden weise ich auf drei Bücher hin die einen ersten Einstieg ermöglichen. Unser Initiativkreis wird sich in der nächsten Beratung näher damit befassen. (Labbe/Puech “Denk dir die Welt-Philosophie für Kinder; Siegmund „Philosophieren mit Kindern: Ein Handbuch“; Zeitler „Siehst du die Welt auch so wie ich? Philosophieren in der Kita“;) KiFöG-Novelle – KITA unter dem Zeichen der Bildungsreform Die KiFöG-Novelle im Kontext einer Bildungsreform, wie sie sich bundesweit darstellen lässt, ist sicher eine wünschenswerte Entwicklung. Eltern, sofern sie einen besonderen Ehrgeiz für ihre Kinder praktizieren können, erhoffen sich eine kindgerechte Bildung bereits in der KITA. Vertreter des Initiativkreises unterstützen eine solche Entwicklung. Gerade auch für jene, denen dies nicht aus einem sozialen Umfeld gegeben ist, verdienen hier die besondere Fürsorge. Dahingehend verfolgen wir die gesetzgeberische Entwicklung zum KiFöG um so genauer, auch wenn die Probleme in den Einrichtungen manchen positiven Ansatz zu verdecken scheinen. Zunächst der Kern der Änderungen (Stand Juni2012): Es werden also die demokratischen Mitwirkungsrechte gestärkt und der Rechtsanspruch für die Dreijährigen und schließlich Kinder ab dem Säuglingsalter erhalten schrittweise den Anspruch auf Betreuung. Des Weiteren soll die Wahlfreiheit der Einrichtung gelten, wobei gemeindeübergreifend der Kostenausgleich erfolgen soll. Letzterer wird entgegen einem anfänglichen Lösungsvorschlag zwischen den Gemeinden geregelt. Die Diskussion über die Form der erweiterten Budgetausstattung schlug sich in einem Lösungsansatz nieder, der noch genügend Reibungsansätze bietet. Der Betreuungsschlüssel soll beibehalten und die Stundenbe-gleichung durch den Landeshaushalt sollte um 2,5 Stunden und ab 1.8.2015 nochmals um 2,5 Stunden erhöht werden. Was noch näher über Zusatzbestimmungen geregelt werden soll, so die Erziehungs- und Bildungsziele, wird in der Praxis nicht ohne Reibungen und Eigendynamik umsetzbar sein. Der gesetzliche Rahmen bietet, je nach Umsetzung im Landtag, die erste Hürde zur Reform. Die praktische Umsetzung wird einen längeren Prozess der kreativen Übereinkunft bedürfen. Alle Partner werden hier die Realisierung im Sinne der Kinder und Eltern angehen müssen. Welche Probleme sind u.a. abzusehen?
  • Welche Bildungsziele werden wie umgesetzt werden können? Mit dem Betreuungsschlüssel (0-3J. 1:6/Fachkraft/Kinder; 3-7J. 1:13 und im Hort 1:25) sind deutsche Betreuungsverhältnisse nicht Vorreiter. Man kann die Konflikte schon jetzt wahrnehmen, wie ein anspruchsvolles Programm schwerlich umsetzbar sein wird. Abgesehen davon, dass die Gesetzesvorlage inhaltlich hier zu viel Spielraum lässt. Ein Bildungsprogramm wie Bildung Elementar ist nach wie vor ein nicht umgesetzter Standard, der in ein Gesetz gehörte.
  • Wo kommen die gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräfte her? Das wird das große Nadelöhr der Kitareform, worauf es noch keine Antworten gibt.
  • Daran schließt sich die Frage der Tariftreue und bei den Unterschieden der Tarife, wo liegt die Mindestbezahlung, oder was können wir den Fachkräften bieten. Hier scheint die vorliegende Gesetzesvorlage nicht wirklich hilfreich, auch wenn die Leistungszuweisung des Landes an das tatsächlich gezahlte Gehalt der Erzieherinnen angebunden werden soll.
  • Hier schließt sich ein weiterer Problemkreis an, dass der fehlenden Kostentransparenz für Betreuungseinrichtungen. Die Kreise sind z.B. auch bestrebt die Kosten-und Planungshoheit bezüglich der KITA auf die Gemeinden zu verlagern. Dies würde die Situation in den Gemeinden noch verschärfen.
Es zeigt sich in der Vielfältigkeit der praktischen Probleme schnell, dass auch ein wie immer gestaltetes KiFöG an seine Grenzen der Umsetzung stößt. Der eigentliche Prozess der Reformierung der Betreuung wird nur Erfolg und Akzeptanz finden, wenn qualitative Verbesserungen nachhaltig spürbar geworden sind. Doch die Frage der Maßstäbe bedürfen wahrscheinlich eines weiteren Gesetzes und den allgemein bestätigten Willen ihrer Umsetzung. Zum Thema Inklusion Wenn man sich aus dem Alltag fallend dem Thema Inklusion nähert, so kann man zwei diametrale Sichtweisen erleben. So begegnet man den Behinderten mittelbar, d.h. beschämt und verdeckt mit Distanz. In der Hochleistungszone Gymnasium wird mal beiläufig eine 'Behinderung' der eigenen lernwilligen Kinder unterstellt, falls die Lehrer sich um behinderte Schüler noch kümmern müssten. Die Separierung gerät da schnell unter der Moral der gezielten Förderung zum letzten Mittel aller Kunst der heilenden Pädagogik. Ganz im Gegensatz hierzu entdecken freiwillige Helfer die Inklusion als Variante pädagogischer Praxis hierzulande neu. Nämlich insofern Inklusion als Entdeckung und Erleben von Regelschülern mit bzw. in Behindertengemeinschaft praktiziert wird. Konsequent weiter gedacht hieße dies die Förderschulen für die Regelschüler zu öffnen. Das die Begegnungen in gegenseitiger Erweiterung von Lebenserfahrung Schülern mit und ohne Behinderung bereits gepflegt werden, ist z.B einem Verein wie Lebenstraum e.V. (tätig im Raum Halle/Saalekreis) zu verdanken. Der Selbstverpflichtung zur Einführung der Inklusion ist man aber im Saalekreis und Sachsen-Anhalt insgesamt noch weit entfernt. Wie in der ersten Beratung unserer Initiative bereits angedeutet, ist es unser methodisches Ziel, internationale und nationale Vergleiche in die Betrachtung einzubeziehen. Nicht zuletzt ist auch der Reformstau im Bildungssystem im Umfeld internationaler Vergleichsstudien aufgekommen und forciert worden. Eine Voraussetzung scheinbar äußerer Natur ist die 2009 erfolgte Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonven-tion durch die Bundesrepublik Deutschland. Auf den Rechtskontext einzugehen ist an anderer Stelle weiter zu führen. Auch dass die Menschenrechte sich nicht allein auf ein rechtliches Fundament stützen, sei nur am Rande erwähnt. Wie steht es nun in der Wirklichkeit anderen Ortes mit der Inklusion. Zwei Beispiele möchte ich heranziehen. (Anlehnend an zwei Artikel der Die Zeit/M.Spiewak u. FAZ/N.Belz) Das Beispiel Italien(Südtirol), wo seit über 30 Jahren die Förderschulen und Sonderklassen abgeschafft wurden, zeigt zugleich eine hohe Akzeptanz von Behinderten in der Regelschule. Wenn in Deutschland 80% der 'Behinderten' in Spezialeinrichtungen lernen und die Integrative Gesamtschule die Ausnahme bildet, wird dies in Italien als Standard in der Regelschule umgesetzt. Dabei wird nicht weniger bereit gestellt als spezialisierte Lehrer und Betreuer (zwei für 18 Schüler einer 6.Klasse), zusätzliche Räume als Rückzugsgebiet und therapeutische Hilfsmittel. Die Schüler werden in einem 'zieldifferenten Unterricht' begleitet. Im Fallbeispiel der geistigen Behinderung erhält der Schüler keine Zensuren, sondern eine Kompetenzbeschreibung. Das sind im vorliegenden italienischen Fall bereits annähernd Betreuungsverhältnisse einer Förderschule in Deutschland. Aber es gibt auch Grenzen der Ressourcen. Da werden Mängel der Ausbildung von Sonderpädagogen wahrgenommen und das learning by doing in den unterschiedlichsten Schweregraden bei der Betreuung von behinderten Kindern. Auch die Rundumbetreuung wird nicht gewährleistet. Alles in allem ist die Akzeptanz in der praktizierten inklusiven Schule im Südtiroler Schulbezirk von Pädagogen und Eltern behinderter Kinder sehr groß. Ein weiteres Beispiel – Fortschritte der Inklusion in Bremen Das Land Bremen hat eine Inklusionsquote (Anteil der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf in der Regelschule) von 41,1% und die Stadt Bremen sogar 72,2% erreicht. Die Vorreiterposition bietet sich dementsprechend an. Trotz das ein Vergleich begrenzt verallgemeinert werden kann, lohnt es sich einige Eckwerte heraus zu greifen. Die Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention fand direkten Eingang im Schulgesetz von 2009. Darin wurde entsprechend die Umsetzung der Inklusion verankert. Bis 2017 soll es nur noch drei Förderschulen geben. Und es sind bereits 20 Jahre her, seit Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Regelklassen der Grundschulen unterrichtet werden. Der eigentliche Übergang wurde vorbereitet indem man Inklusions-Pilotschulen einrichtete. Zugleich wurden damit auch Haupt- und Regelschulen zu Oberschulen zusammen gelegt. Der reformerische Ansatz zur Inklusion wurde im Kontext der Schulreform als Ganzes im Einklang gesehen. Ein weiterer Pfeiler als Stütze auf dem Weg zur Inklusion wurde die Bildung von Zentren für unterstützende Pädagogik, welche personell und organisatorisch an jeder Oberschule angesiedelt wurden. Dies war zugleich ein Prozess von allgemein bestehenden Förderzentren hin zu Förderzentren als Teil der jeweiligen Oberschule. Im Detail sollte man noch auf ein paar andere Größen auf dem Weg zur Inklusion hinweisen, wie man sie im Land Bremen umsetzte. So werden kleine Klassen (ca. 20 Schüler, wo schon mal 7 Schüler mit Förderbedarf Teil der Klasse sind) angestrebt. Für eine solche Inklusionsklasse stehen dann zwei Lehrer (einschließlich Sonderpädagoge) zur Verfügung. In den unterschiedlichsten Fächern werden dann auch ggf. zwei Lerngruppen gebildet, wobei hierfür ein weiterer Raum zur Verfügung steht. Ein weiteres Feld das sich in der Praxis als nicht unbedeutend zeigt, ist dass der Bewertung. Die Schüler der inklusiven Klasse erhalten erst ab der Achten eine individuelle Leistungsbewertung. Was lässt sich aus den zwei Fallbeispielen für die Praxis ableiten? Erstens: Es gibt einen Rechtsrahmen, der nicht nur erst seit der UN-Behindertenkonvention in Deutschland die Einführung der Inklusion als Aufgabenfeld einfordert. International ist man schon früh dazu übergegangen, auch wenn die Rahmenbedingungen noch immer nicht das Wünschenswerte erzielt haben. Dennoch, eine Erfahrung aus den äußeren und inneren Entwicklungsfortschritten zeigt, es handelt sich um einen langwierigen Prozess. Dieser kann nur zum Ziel führen, wenn schon von Beginn an rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die finanzielle Absicherung bleibt zwar eine besondere Herausforderung, aber der politische Wille steht am Anfang einer konkreten mittel-und langfristigen Planung. Angemerkt sei an dieser Stelle noch Folgendes: Sowohl die Einführung der Inklusion in Südtirol war Teil einer vor 30 Jahren dominierenden linken Politik, die die Auflösung der geschlossenen Psychiatrien veranlasste. Und in Bremen war es die Politik der SPD/Grünen-Regierung, die eine Rechtsgrundlage für die Umstrukturierungen des gesamten Schulsystems schufen, worin die Einführung der Inklusion seither eingebunden ist. Zweitens: Der Einsatz inklusiver Strukturen bedarf der Ressourcenausstattungen. Die dahingehende Umgestaltung der Ausbildungen an den Universitäten und Hochschulen muss konsequenter umgesetzt werden. Im selben Grade ist der finanzielle Bedarf langfristig einzuplanen. Es ist damit zu rechnen, dass zwar das Konzept der Förderschulen langfristig teurer ist als die inklusiven Klassen in Regelschulen. Der Übergang zur Inklusion wird aber ohne Mehraufwendungen nicht umsetzbar sein. Gerade darin liegt auch die politische Herausforderung an die Regierungsparteien im Land, aber auch im Bund. Aus unserer Sicht wird die Inklusion bundesweit nicht überwiegend umsetzbar sein, wenn der Bund sich nicht an entsprechenden Kosten weiter beteiligt. Drittens: Die Inklusion steht in einem Rechtskontext aus dem die Entwicklungen in Deutschland längst weiter voran gekommen sein sollten (so entsprechend aus Grundgesetz und Sozialgesetzgebung). Allein scheint der politische Wille noch nicht die Mächtigkeit hierzu gefunden zu haben. Was sind denn die eigentlichen akzeptierten Gründe zu dieser Gesetzgebung, welche die Inklusion als allgemeines Bedürfnis wahrnehmbar werden ließen? Die Inklusion ist dabei natürlich weit mehr als die im Bildungssystem umgesetzte Gleichstellung aller Menschen in einer Teilhabe-Gerechtigkeit. D.h. es wird doch eigentlich vorausgesetzt, dass alle Bürger einen weitreichenden Nutzen aus einer inklusiven Umwelt erzielen. Genau hier wäre unserer Ansicht nach ein umfassenderer Dialog zu entwickeln, um politische Argumentation nicht moralisierend als gehaltlos erscheinen zu lassen. Auch hier nochmals eine Anmerkung bezogen auf das Fallbeispiel Südtirol. Wenn in der Südtiroler Fallbeschreibung von hoher Akzeptanz die Rede war, so sind Mängel der Förderung bei der Behinderten-betreuung in Kauf genommen worden. Denn die nicht direkt messbaren Einflüsse der Persönlichkeits-stärkung in der Gemeinschaft der Regelschule überwog bei weitem jene Mängel. Auch die Jugendlichen ohne Behinderung haben einen Zuwachs an sozialer Kompetenz. Ein andersartiger Mangel zeigte sich in diesem Zusammenhang. Auch der Hochbegabte ist ein Fall von Förderungsbedarf der erkannt und betreut werden will. Die Einführung der Inklusion erweist sich so als vermittelbarer Grad von den Möglichkeiten und Chancen der umfassenden Persönlichkeitsentwicklung überhaupt. Dies gilt es natürlich plausibel als Selbstverständlichkeit wahrnehmend, öffentlich zu erkennen und zu vermitteln. Kabelsketal, 12.07.2012 Anfried Menzel am_spd@gmx.de Initiative Bildung Demokratie und Verantwortung Es ist jeder mit Sachverstand und Neigung zu Bildungsfragen willkommen am Initiativkreis teilzunehmen.

14.05.2024 19:47 Dagmar Schmidt zum Mindestlohn
Unser Land ist kein Billiglohnland Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen. Richtig so, sagt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt. Gerade jetzt sei es wichtig, soziale Sicherheit zu festigen. „Der Vorstoß des Kanzlers zur Erhöhung des Mindestlohns ist absolut richtig. Denn die Anpassung des Mindestlohns in diesem und im nächsten Jahr ist… Dagmar Schmidt zum Mindestlohn weiterlesen

13.05.2024 19:48 Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster
AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt Das OVG Münster hat entschieden: Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Eine klare Botschaft für den Schutz unserer Demokratie und ein Beleg für die Wirksamkeit unseres Rechtsstaats. „Das OVG Münster hat klar und unmissverständlich die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das… Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster weiterlesen

06.05.2024 16:57 Medienkommission der SPD – Verstöße gegen den Digital Services Act zeitnah und effektiv ahnden
Im Februar 2024 ist der europäische Digital Services Act vollständig in Kraft getreten. Die Medienkommission des SPD-Parteivorstandes setzt sich für eine wirksame Umsetzung ein. Heike Raab und Carsten Brosda erklären nach ihrer Sitzung am 06. Mai 2024 dazu: „Mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) sollen Sicherheit und Transparenz im digitale Raum verbessert werden.  Dazu… Medienkommission der SPD – Verstöße gegen den Digital Services Act zeitnah und effektiv ahnden weiterlesen

Ein Service von websozis.info

Besucher:1006796
Heute:67
Online:3