Patrick Wanzek, MdL In der Landtagssitzung am 07.06.2012 war es soweit! Nach 5 Jahren Bildungskonvent und einem halben Jahr Beratungen im Kultusministerium sowie zwischen den Bildungsarbeitskreisen der CDU- und der SPD Fraktion konnte mit der 14. Schulgesetznovelle die Gemeinschaftsschule auf den Weg gebracht werden.
Im Herbst dieses Jahres soll der Landtag dann das Gesetz beschließen. Mit der Gemeinschaftsschule wird die Forderung der SPD nach gemeinsamem längerem Lernen endlich Realität werden können.
Einige Fakten:
- Diese Schulform kann nur freiwillig eingeführt werden, wenn die Lehrer, Schüler, Eltern und der Schulträger vor Ort sich für die Umwandlung eines bestehenden Gymnasiums oder Sekundarschule entscheiden. Zur Umwandlung muss ein entsprechendes pädagogisches Konzept erarbeitet werden.
- Die Schüler lernen bis zur 8. Klasse gemeinsam.
- In dieser Schulform wird auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung verzichtet und durch binnendifferenzierten Unterricht mit individueller Förderung der Schüler gewährleistet, dass kein Schüler frühzeitig auf einen bestimmten Abschluss festgelegt werden, wie es im gegliederten Schulsystem nach der 4. Klasse geschieht.
- In der Gemeinschaftsschule können alle allgemeinbildende Abschlüsse (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Gymnasium) abgelegt werden.
- Diese Schulform wird mindestens zweizügig geführt. (mindestens 2 Klassen in einer Jahrgangsstufe)